| Wenn Du Dir neue Reifen oder neue Räder kaufen möchtest, darfst Du diese nicht einfach aufziehen bzw. anschrauben, denn generell darfst Du nur die Reifen fahren, die auch im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Heißt: Neue Räder/Reifen mit anderen Abmessungen müssen dem TÜV zur Eintragung vorgestellt werden. Hierbei ist wichtig, dass Du ne ABE oder E-Prüfzeichen oder ein Teilefertigkeitsgutachten vorlegen kannst, sonst kannst Du gleich wieder abtreten. |