| Erste-Hilfe-Material muss mitgeführt werden (Mitführpflicht nach § 35h StVZO). Mitführpflicht entfällt beim Einsatz in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben.
Der Sanikasten muss in Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen. |